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   BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07   

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https://dejure.org/2007,16914
BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07 (https://dejure.org/2007,16914)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.2007 - 3 B 35.07 (https://dejure.org/2007,16914)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 2007 - 3 B 35.07 (https://dejure.org/2007,16914)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 14.06

    Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch;

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07
    Als weiteres Element ist die durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182) eingeführte Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG hinzugetreten, mit der diese einseitig den Erlösauskehranspruch, etwa durch das Angebot eines geeigneten Ersatzgrundstückes, in einen Eigentumsverschaffungsanspruch umwandeln kann (vgl. dazu Urteile vom 26. April 2007 - BVerwG 3 C 14.06 und 15.06 ).

    Es verbietet sich umso mehr, wenn man in Rechnung stellt, dass die Frage der Eignung eines Ersatzgrundstücks - wie u.a. die Verfahren BVerwG 3 C 14.06 und 15.06 exemplarisch zeigen - nicht nur für die Verpflichtungsklage der verfügenden Stelle gegen die Zuordnungsbehörde auf Erlass eines Bescheides nach § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG von Bedeutung ist, sondern ebenso für den Erfolg einer gegen die verfügende Stelle gerichteten Klage des Berechtigten auf Erlösauskehr, gegenüber der sich der Verfügende darauf beruft, ein geeignetes Ersatzgrundstück angeboten und dadurch den Erlösauskehranspruch zum Erlöschen gebracht zu haben.

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist nicht aufgrund der in § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG getroffenen Regelung entbehrlich, da sie nur die Kosten vor dem angegangenen Gericht, also dem Gericht erster Instanz, betrifft (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1993 - BVerwG 1 DB 34.92 - BVerwGE 103, 26 ; BGH, Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541).
  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07
    7 Ebenso wenig ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der vermögensrechtliche Erlösauskehranspruch (§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung) vor den Zivilgerichten geltend zu machen ist (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2002 - V ZB 32/01 - BGHZ 151, 24), auf das Vermögenszuordnungsrecht übertragbar.
  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist nicht aufgrund der in § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG getroffenen Regelung entbehrlich, da sie nur die Kosten vor dem angegangenen Gericht, also dem Gericht erster Instanz, betrifft (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1993 - BVerwG 1 DB 34.92 - BVerwGE 103, 26 ; BGH, Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541).
  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 3 B 35.07
    Bereits der Gesetzentwurf enthielt die weite Formulierung "Streitigkeiten nach diesem Gesetz" (vgl. BTDrucks 12/103 S. 20).
  • BVerwG, 05.02.2018 - 10 B 11.17

    Anwendungsbereich und Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Gegenstandswertes gemäß

    Diese Auslegung wird systematisch durch die ebenfalls weit gefasste Rechtswegregelung des § 6 Abs. 1 VZOG gestützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 3 B 35.07 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 9 Rn. 3 f. zur Anwendbarkeit auch auf Streitigkeiten um Sekundäransprüche; zur Parallelregelung für vermögensrechtliche Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 VermG vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 8 B 9.05 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 36 = juris Rn. 4: Anwendbarkeit auf ein dem vermögensrechtlichen Hauptsacheverfahren nachfolgendes Vollstreckungsverfahren).
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